Freitag, 26. Juli 2013

Wann ist die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs unwirksam?

Eine ungültige Befristung eines Wohnraummietverhältnisses führt zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung des Mietverhältnisses.

Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und dann noch einmal fristlos.
Die Vorinstanzen gaben ihr recht und hielten die Eigenbedarfskündigung für wirksam.

Der Mietvertrag enthielt jedoch folgende Bestimmung:

"Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt am 1. November 2004 und endet am 31. Oktober 2011, wenn es nicht verlängert wird mit 2 x 3-jähriger Verlängerungsoption." 

Die Befristung des Mietvertrages war hiermit unwirksam, weil die Voraussetzungen des § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorlagen. Gemäß § 575 Abs. 1 Satz 2 BGB galt der Vertrag daher als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel: Unwirksame Befristung eines Mietvertrags - Fristlose Eigenbedarfskündigung (Hassenpflug Rechtsanwälte Kassel, Bad Hersfeld, Homberg)
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